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Mittwoch, 5. Februar 2020



Beschilderung der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone



Was soll uns die Beschilderung der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone sagen?

Als ich an den Schild vorbeikam und es etwas länger betrachtete, dachte ich:
  • die Fußgängerzone darf von Radfahrern benutzt werden und 
  • die Fußgängerzone gibt es nur zwischen 17 Uhr abends und 11 Uhr morgens. Ab 11 Uhr darf hier nun alles durch. 
  • Generell darf hier, auch während der großzügigen Öffnung der Fußgängerzone, nur Schritttempo gefahren werden.
Genial!
Wollte der Bergisch Gladbacher Stadtrat die Fußgängerzone nicht eher nur in Randzeiten für den Radverkehr öffnen?
Das war eher so geplant:


  1. https://www.bergischgladbach.de/oeffnung-fussgaengerzone.aspx (Aktuelle Gebrauchsanweisung für die Fußgängerzone der Stadtverwaltung)
  2. https://in-gl.de/2019/03/27/cdu-erweiterte-teiloeffnung-der-fussgaengerzone-guter-
    kompromiss/
  3. https://in-gl.de/2018/04/17/kleine-gebrauchsanweisung-fuer-die-fussgaengerzone-radverkehr-bergisch-gladbach/
Witzig übrigens: In Link Nr. 2 wurde bereits eine unklare Beschilderung bemängelt. Diese unklare Beschilderung findet man in Link Nr. 3.

Wieso die aktuelle Beschilderung nicht verständlich ist

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 39 Abs. 3, Satz 2 sagt: 
Sie [, die Zusatzzeichen,] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Das heißt, Zusatzzeichen, beziehen sich immer auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen.

Achtung, noch ein wichtiger Satz nach StVO § 39 Abs. 3, Satz 1:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.
Das heißt, hängen Zusatzzeichen übereinander, bezieht sich das untere Zusatzzeichen auf das darüberstehende Zusatzzeichen.

Zum Glück hängen hier die Zusatzzeichen nicht übereinander sondern nebeneinander. Nur das Schritttempo steht irgendwie darunter oder umfasst alles irgendwie. Eine schöne Verschachtelung!

Vielleicht gehen wir mal Schritt für Schritt vor.

Nur Schritttempo

Nehmen wir das äußere Zusatzeichen, erstmal ohne die beiden enthaltenen Zusatzzeichen "Radverkehr frei" und "17 - 11h". Der besseren Übersichtlichkeit halber habe ich die Beschilderung etwas vereinfacht.
Zuerst gilt das umfassende "Schritttempo"-Zusatzschild
Es soll wohl sagen: 
In der Fußgängerzone gilt immer Schritttempo.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt aber immer, auch wenn andere Verkehrsarten freigegeben sind.

Für das Zeichen "Gehweg" gilt laut StVO auch: 
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Also irgendwie ist das doppelt-gemoppelt.

Fußgängerzone, Schritttempo, Radverkehr frei

Nähern wir uns dem nächsten Schild.
Als nächstes gilt wohl "Radverkehr frei", bei einer Leserichtung von links nach rechts


Das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" bezieht sich auf das darüberstehende Schild. Das ist sinnvoll und steht im Einklang mit der Regel:
Sie [, die Zusatzzeichen,] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Und das Wort "Schritttempo" darunter? Damit will man wohl sagen, wie wichtig man das Schritttempo findet und will es unterstreichen. So ein bisschen wie, wenn man am Anfang einer geschlossenen Ortschaft unter das gelbe Ortsschild noch ein Tempo-50- Schild hängt.

Dann machen wir uns mal an das nächste Zusatzzeichen und werden eine kleine Überraschung erleben.

Fußgängerzone, Schritttempo, 17 - 11 h

Als nächstes kommt das Zusatzschild "17 - 11h" dran



Das Zusatzzeichen "17 - 11h" beschränkt die Geltung des darüber stehenden Schildes "Beginn einer Fußgängerzone" zeitlich. Es hängt ja ganz eindeutig unter der Fußgängerzone und bezieht sich damit klar auf dieses. Damit existiert die Fußgängerzone nur von 17 Uhr abends bis morgens um 11 Uhr. Irgendwie doof ab 17 Uhr gibt's die Fußgängerzone, und um 18:30 Uhr schließen die meisten Geschäfte.
Vielleicht ist aber eine Verkehrsberuhigung für die Nachtzeit gemeint. 
Und tagsüber dürfen die Kunden mit den Autos vors Geschäft fahren. 
Glücklicherweise gibt es dann auch keine Parkbeschränkungen. Ich sehe schon, Bergisch Gladbach hat etliche neue Parkplätze. Darüber freuen sich die Geschäftsinhaber doch so sehr!

Was heißt dies eigentlich in Kombination mit dem Schritttempo?

Das umfassende Zusatzzeichen "Schritttempo"  will wohl auch bei einer nicht existierenden Fußgängerzone dazu anhalten, immer Schritttempo zu fahren. Aber wenn das Hauptverkehrszeichen "Fußgängerzone" tagsüber gar nicht existiert, wie kann dann ein Zusatzzeichen Schritttempo fordern?
Also wiedereinmal kann es nur heißen: Wenn hier eine Fußgängerzone ist, dann darf nur Schritttempo gefahren werden!

Fazit

  • 11 Uhr bis 17 Uhr (also tagsüber): Hier darf alles durch (ggf. aber nur mit Schritttempo?!)
  • 17 Uhr bis 11 Uhr: Hier dürfen jetzt nur noch Fußgänger und der Radverkehr durch. Und dieser nur im Schritttempo.
Wer also mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fährt und doch mal von der Polizei angehalten wird, und evtl. einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wird, hat wohl gute Chancen aus der Nummer rauszukommen.
Gleiches gilt, wer mal mit einem Auto tagsüber in die Fußgängerzone will.

Andernorts...

Andere Orte haben ähnlich schwer verständliche Beschilderungen

Leverkusen

Leverkusener Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Lieferverkehr frei von 6 - 11 Uhr. Der Radverkehr ist von der zeitlichen Beschränkung ausgenommen. Sofern der Radverkehr Lieferverkehr ist, darf er immer rein. Keineswegs ist die Fußgängerzone generell für den Radverkehr freigegeben!

Denn es gilt hier: die Zusatzzeichen beziehen sich von unten nach oben immer auf das nächste, darüberstehende Zusatzzeichen.

Günzburg

Was wohl der schwarze Querbalken zwischen "Radverkehr frei" und "Lieferverkehr ..." meint? Bezieht sich die Zeitangabe auf beides?
Siehe hier:

Reichenbach

Wer da durchblickt?
Nur der Radverkehr wird gar nicht erwähnt. Ob der Stadtrat für ihn eine generelle Ausnahmegenehmigung in die Stadtverordnung geschrieben hat? Dann würde für ihn vielleicht "frei mit Ausnahmengenehmigung gelten".


Auch verzwickt: Parkscheine für PKWs

Hier müssen 
von 9 - 19 Uhr PKW Parkscheine ziehen. LKW z. B. brauchen dann nichts zu bezahlen.
Von 19 - 9 Uhr müssen alle Parkscheine ziehen:

Warum? Weil das Zusatzzeichen "PKW" gilt nur von 9-19 Uhr.
Und zu dieser Zeit gilt das Zusatzzeichen Parkschein nur für PKW.

In der übrigen Zeit gibt's das Zusatzzeichen PKW quasi nicht und alle müssen Parkscheine ziehen.

Der Autor der Seite sieht das etwas anders.

Alles klar?

Wer nun der Meinung ist, ich sehe das alles etwas zu "eng" und habe die StVO falsch verstanden, dem sei ein Urteil eines Oberlandesgerichtes nahegelegt.

Es geht darin um unklare Beschilderungen mittels Zusatzzeichen die untereinander hängen. Der Angeklagte soll angeblich falsch geparkt haben. Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein, sagt aber das Gericht. Sogar die Staatsanwaltschaft war für einen Freispruch des Angeklagten.
Folgendes Aktenzeichen muss in das Formular auf der Seite des Links eingegeben werden:

Samstag, 9. September 2017

Die Stadt Bergisch Gladbach bewirbt seit 2015, unter anderem mit Plakaten, die Kampagne “Fahr Fair!”. Siehe auch hier auf der Seite der Stadt Bergisch Gladbach. Die Kampagne setzte sich dafür ein, die Unfallzahlen mit Radfahrern zu senken. Ein Themenschwerpunkt ist das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; das kennen wir als “Geisterfahrer”.

Das ist eine gute Kampagne. Ich befürworte sie. Es ereignen sich unzählige Unfälle durch Radfahrer, die in die falsche Richtung fahren. Entweder stoßen zwei Radfahrer zusammen oder einer, der ausweicht, stürzt. Oder ein Autofahrer ist unaufmerksam beim Einfahren auf die Straße und stößt mit dem Radfahrer zusammen.

Die Stadt widerspricht sich

Leider hat die Stadt ihrerseits nicht alles nötige umgesetzt. In Moitzfeld, Herkenrath, Herweg, Ehrenfeld und Löhe gibt es ein einseitig freigegebene Gehweg oder gar benutzungspflichtige gemeinsame Geh und Radwege in beide Richtungen. Das heißt, in eine Richtung bin ich dann auf der “falschen” Seite der Straße unterwegs. 

In Anbetracht, dass dies sehr gefährlich ist, ist das bereits ein Kopfschütteln wert. 

In Anbetracht, dass Stadt und Polizei eine Kampagne dagegen fahren, kann man sich ärgern. 

In Anbetracht, dass es auf einer Straße mit einseitig benutzungspflichtigem Geh- und Radweg ein 
Plakat steht, dass dem widerspricht, blieb mir der Atem stehen.

Das Foto zeigt das Plakat an der Bushaltestelle Ehrenfeld auf der K41 zwischen Moitzfeld und Immekeppel.

Übrigens ist es dort auch sehr eng.
Hier müssen Radfahrer und Fußgänger in beiden Richtungen durch
Sehr eng, besonders wenn hier noch Leute warten




Der gemeinsamer Rad- und Gehweg ist benutzungspflichtig in beiden Richtungen! Hier ein Foto aus der entgegengesetzten Richtung.


Linksseitige Benutzungspflicht


Auch hier nochmal deutlich.
Radverkehr in beide Richtungen
Bei Löhe gibt es dann noch ein beeindruckendes Hindernis auf dem Weg. Von der anderen Seite ist es eine Warnbake. Ich hab keine Ahnung, wofür es gut sein soll. Bei Nacht kann die Warnbake, von der Rückseite her, nicht mal vor sich selbst warnen und wird zu einer Gefahrenstelle.
Im Dunkeln kaum zu sehen

Erster Hinweis bereits im März 2015


Im März 2015 schrieb ich die Verwaltung der Stadt an. Ich wies darauf hin, dass der einseitige gemeinsame Geh- und Radweg unzulässig ist. Eine Vorschrift für die Verwaltung besagt nämlich: Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. (VwV-StVO zu § 2 Rn. 33) Ich lieferte noch ein paar zusätzliche gute Argumente:

  • Mindestbreite unterschritten, insbesondere an der Stelle des Plakates.
  • Zahlreiche Einfahrten auf die Straße, von denen aus der Geh- und Radweg nicht eingesehen werden kann.
  • Kreuzungen, die keine Hinweisschilder haben, dass Radfahrer von rechts kommen können.
  • Kreuzungen, auf denen die Radfurt nicht rot markiert ist.
Die Verwaltung der Stadt teilte mir im Juli 2016 mit, dass Baulastträger, Polizei und Verkehrsbehörde sich einen Eindruck vor Ort verschafft hatten. Sie befürworteten die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den Straßen Herweg, Ehrenfeld und Löhe. Es stünde nur noch eine Entscheidung zur Durchführung der Aufhebung durch die Bezirksregierung aus.

Also ein erster Erfolg. Wow!

Zweiter Hinweis an die Stadt


Im April 2017 war das Ergebnis aber immer noch ernüchtern. Die Benutzungspflicht besteht fort. Und die Plakat-Aktion an genau dieser Straße setzte dem Ganzen nun die Krone auf. Ich schrieb daraufhin den Bürgermeister, die zuständige Personen in der Stadt-Verwaltung und der Polizei an. Ich wollte wissen, ob es sich um einen April-Scherz handelte. Es war ja gerade April. Ich wies nochmal darauf hin, dass damals alle dafür waren, den Radweg aufzuheben. Das Plakat auf dieser Straße verhöhnt nebenbei auch alle, die Regelkonform als “Geisterfahrer” fahren und deshalb Opfer eines Unfalls werden oder in Gefahr geraten, merkte ich an.
Eine Antwort ist bis heute, im Juli 2017, ausgeblieben. Schade! Die Schilder “Gemeinsamer Rad- und Gehweg” hängen immer noch unverändert.
Auch das Plakat hängt im Juli 2017 noch immer dort.
Aufnahme im Juli 2017

Fazit

Ich habe das Gefühl, die Kampagnenführer haben sich fair-fahren und das Plakat am falschen Ort aufgehangen.
Im Ernst: Bei einer vernünftigen Verkehrspolitik erwarte ich etwas mehr als nett gemeinte Plakate.

Mittwoch, 16. August 2017


Die Stadt-Verwaltung von Bergisch Gladbach ist der Ansicht, Radfahrer seien zu langsam, verursachen Staus und nötigen andere Fahrer zu Ordnungswidrigkeiten.

Das spiegelt sich auch in dem Stellenwert wider, den die Radfahrer in Bergisch Gladbach erleben. Der Fahrrad-Klima-Test 2017 stellt Bergisch Gladbach verdientermaßen zum dritten Mal auf den vorletzten Platz. Quasi ein Hattrick. Glückwunsch!

Wie kommt es zu der eingangs erwähnten Ansicht? Folgendes war der Anlass:

Ab dem neuen Turbo-Kreisverkehr „Schnabelsmühle“ gibt es in Richtung Bensberg auf der rechten Seite einen Gehweg. Seit einiger Zeit ist er benutzungspflichtig für Radfahrende. Es ist nun ein “gemeinsamer Geh- und Radweg”.

Vorher durften Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Die Fahrbahn bestand aus zwei Fahrspuren in Richtung Bensberg. Die Fahrbahn wurde mit dem Bau des Turbo-Kreisverkehrs frisch asphaltiert. Glatt wie ein Kinder-Popo, und super zum Radfahren.
Aber Radfahrer müssen nun auf dem Geh- und Radweg fahren. Weiterhin wurde der Verkehr aus der Gegenrichtung auf die linke Fahrspur gelegt. In jede Fahrtrichtung gibt es also nur noch eine Fahrspur.

Ärgerlich ist vor allem, da es an der nächsten Kreuzung, wo die Benutzungspflicht endet, keine ordentliche Möglichkeit gibt, auf die Fahrbahn aufzufahren. Und der Geh- und Radweg selber besteht aus einem alten Pflaster, das mittlerweile sehr buckelig geworden ist. Wohl dem, der eine gute Federung hat.

Buckeliges Pflaster
Um einen Weg als benutzungspflichtig anzuordnen, muss es ja einen Grund geben, dachte ich mir. Der Grund darf eigentlich nur sein, dass Radfahrende auf der Fahrbahn gefährdet sind. Z. B. durch schnellen und dichten Verkehr.

Warum ist es hier so gefährlich, ein paar Meter weiter aber nicht mehr? Und warum erst seit neuestem? Also fragte ich mal nach.

Meine Anfrage: Ist eine Verkehrsschau der Anlass gewesen? 

Ich wollte mal wissen, ob eine sogenannte Verkehrsschau der Anlass war. Eine Verordnung für die Verwaltungen schreibt Folgendes vor:

Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden […] eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. (VwV-StVO zu §45, Rn 57)

Hierrüber muss es ein Protokoll geben. Das wollte ich sehen.

Die Antwort der Verwaltung:
Für den von Ihnen beschriebenen Bereich gab es bisher keine Veranlassung eine Verkehrsbesprechung durchzuführen. 

Das erstaunt mich.

Die Stadt Bergisch Gladbach schaut sich ihre Straße anscheinend also nur an, wenn es einen Grund gibt. Dabei muss die Verkehrsschau immer spätestens alle zwei Jahre für alle Straßen durchgeführt werden. Ausnahme: die darüberstehende Behörde erlaubt es, diese auszusetzen.

Was sollen die Verkehrsschauen bringen? Der Hintergrund ist, dass Verkehrsschauen vorbeugend die Verkehrssicherheit erhöhen sollen, z. B. um zu sehen, dass Schilder unkenntlich sind, die Sicht behindert ist oder Fahrbahnmarkierungen fehlen.

Mangelnde Verkehrsschauen hat bereits der ADAC kritisiert. Er führte im März 2016 eine Umfrage durch, die man hier abrufen kann:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_verkehrsschau_behoerdenbefragung_292902.pdf

Das Ergebnis war, dass generell zu wenig Verkehrsschauen durchgeführt werden.

Meine zweite Anfrage: Gibt es sonst einen Grund? 

Zur Begründung oder Entscheidung eine Benutzungspflicht anzuordnen, gab es damals nur eine kurze schriftliche Notiz. Darin der Satz, dass sich alle einig sind: Stadt (Bereiche Ordnung und Verkehrsflächen) und Polizei. Das war’s. Keine Begründung!

Dafür versucht die Stadt-Verwaltung nachträglich Gründe zu konstruieren. Das Spektakel kann beginnen, Vorhang auf.

Viel Verkehr 

Die Verwaltung:
Die Gefahrenlage im Bereich Schnabelsmühle/Bensberger Straße begründet sich zum einen in den Verkehrsstärken und dem Schwerlastverkauf der auf der Bensberger Straße lastet.

Okay, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehr sind die Gründe. Ich hoffe nur, man prüft nicht die anderen Strecken in Bergisch Gladbach mit ähnlichen Verhältnissen. Dann müssten an vielen Stellen die Radfahrer wieder mit den Fußgängern „kuscheln“.

Fahrbahn zu schmal: Radfahrer verlieren ihr Recht 

Die Verwaltung:
Des weiteren ist durch den dort statt findenden Zweirichtungsverkehr die Fahrbahnbreite sehr schmal geworden, wodurch für den Radfahrer kein Benutzungsrecht auf der Fahrbahn gegeben ist. 

Oh je, da baut man für viel Geld eine Kreuzung um, baut Straßen zurück, und der Leidtragende ist der Radfahrer… kein Platz mehr für ihn, also ab auf den Gehweg mit ihm.

Und ganz witzig: „kein Benutzungsrecht auf der Fahrbahn“.

Gibt es sowas? Ich kenne nur „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen […]“ (StVO § 2) und „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ (StVO § 2) (Zeichen 237, 240 oder 241 sind die blauen Schilder mit einem weißen Fahrrad drauf.)

Von Recht ist hier nirgends die Rede. Oder kann jemand mit genaueren juristischen Kenntnissen weiterhelfen?

Radfahrer zwingen andere zu Ordnungswidrigkeiten 

Die Verwaltung:
Das Überholen des Radfahrers auf der Fahrbahn würde den Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeug über die durchgezogene Linie in den Gegenverkehr zwingen. 

Warum? Die paar Sekunden können die sich gedulden. Ein paar Meter weiter ist Platz zum Überholen. Solche Stellen gibt es viele in Bergisch Gladbach. Und? Werden deshalb Radfahrer auf Gehwege verbannt?

Da vorne wird die Fahrbahn breiter: Platz zum Überholen.

Radfahrer sind zu langsam 

Die Verwaltung:
Überdies ist zu beachten, dass die in der dortigen Lage vorhandene Steigung zu einer Verlangsamung der Radfahrer führt. 

Irgendwie trifft das auf viele Bergische Straßen zu. Und diese Strecke ist in ihrer Steigung noch harmlos. Aber werden deshalb andernorts Radfahrer auf Gehwege verbannt?

Radfahrer und Krankenhäuser verursachen Staus 

Jetzt kommt der wahre Grund:
Die Verwaltung:
Da es sich bei der Bensberger Straße um eine stark frequentierte Fahrbahn handelt, welche zudem den Zufahrtsweg zu einem Krankenhaus darstellt, ist davon auszugehen, dass der fließende Verkehr an der besagten Stelle sich enorm staut und sogar stockt, sodass im Ergebnis zu erwarten ist, dass die PKW Fahrer die durchgezogene Linie überfahren und in den Gegenverkehr geraten würden. 

Tja, das Krankenhaus ist also ein Grund… Und ohne Radfahrer würde sich der Verkehr dort ja niemals stauen.
Ja, und nochmal ganz deutlich: dass sich PKW-Fahrer ordnungswidrig verhalten, ist die Schuld der Radfahrer.

Bergisch Gladbach ist gefährlich, weil bergig. 

Die Verwaltung:
Die vorhandene Steigung stellt mithin eine örtliche Begebenheit dar, welche eine konkrete Gefahr zur Folge hat. 

Also sind es doch wieder die gefährlichen Steigungen? Ist damit halb Bergisch Gladbach gefährlich? 

Fahrzeuge, die langsam fahren? Unzumutbar! 

Die Verwaltung:
Da die Bensberger Straße eine wichtige Zufahrtsstraße darstellt, kann den Fahrzeugführern nicht zugemutet werden, die Fahrgeschwindigkeit einem durchschnittlichen Radfahrer anzupassen. 

Nein, das geht wirklich nicht. Wo käme man da hin? Man stelle sich mal eine Autobahn vor. PKW-Fahrer müssten die Geschwindigkeit an LKW anpassen, z. B. auf Abbiegespuren, oder wenn ein LKW den anderen überholt. Ein Unding. Oder auf Landstraßen, wo LKW 80 oder nur 60 km/h fahren, müssten PKW lange Strecken hinten dran bleiben. Ein absolutes No-Go.

Sowas geht natürlich auch nicht in Bergisch Gladbach.

Eine zumutbare Zumutung 

Die Verwaltung:
Des weiteren würde auch ein vollumfängliches Überholverbot unverhältnismäßig erscheinen, da den Radfahrern durch den großzügigen Geh- und Radweg von rund 2,73 m bzw. 2,83 m an der Zanders Einfahrt eine durchaus zumutbare Alternative zur Verfügung gestellt wurde. 

Sehr zumutbar, da er eher eine Buckelpiste ist.

Sehr zumutbar, da er keinerlei Aufleitung auf die Fahrbahn am Ende der benutzungspflichtigen Strecke besitzt.


Hier soll eine Aufleitung sein. Oder irgendwann eine hinkommen...





Zwar soll eine Aufleitung hergestellt werden, gesehen habe ich aber noch keine. Das blaue Fußgänger-Radfahrer-Schild war dafür mal wieder schneller aufgestellt.

Nachtrag, 13.07.2018:

Die Aufleitung ist gebaut worden.

Die Weg-Breite wird knapp eingehalten, sie muss mindestens 2,50 m betragen. (VwV-StVO zu §2, Rn. 20)

Ich fasse zusammen, Radfahrer gehören auf den Gehweg, wenn:

  • Fahrbahn zu schmal für KFZ und Radfahrer ist, 
  • Radfahrer zu langsam sind, Steigung vorhanden sind oder 
  • ein Krankenhaus in der Nähe ist. 


Die vollständige Antwort der Stadt Bergisch Gladbach liest man hier: https://fragdenstaat.de/account/go/234673/3df09b862951e38e6e77924b2c101ef0/a/21518%23nachricht-67809

Für die Fotos bin ich extra zum Kreisverkehr gefahren. Dabei wurde ich zweimal extrem knapp überholt. Und zweimal wurde mir zugerufen, dass es einen Radweg gibt. Die Radwege waren handtuchbreit, buckelig, führten an vielen Ausfahrten vorbei und waren dankenswerterweise nicht benutzungspflichtig.

Hier endet die Benutzungspflicht. Übrigens: Finde deine Ampel.

Fazit 

In Bergisch Gladbach fehlt nicht nur eine gute Radinfrastruktur, sondern auch eine Akzeptanz für Radfahrer.

Freitag, 9. September 2016

Der Rad-/Gehweg zwischen Herkenrath und Moitzfeld hat es in sich. An mehreren Stellen hebt sich der Asphalt durch Wurzelschäden, ganz besonders an den Stellen auf den folgenden Fotos.


 

 
Meine erste Beschwerde führte zur Überprüfung der Strecke und Aufstellen von mehreren Hinweisschildern:


 



Meine zweite Beschwerde folgte, da die Schäden immer noch nicht behoben wurden. Diesmal holte ich etwas weiter aus: Denn ein benutzungspflichtiger Radweg soll ja zum Schutz der Radfahrer dienen. Aber dieser Weg erhöht die Gefahr womöglich noch durch die Wurzelschäden.


Die Reaktion sieht man auf denfolgenden Fotos: Der gemeinsame Rad- und Gehweg ist nun ein Gehweg, für Radfahrer nun nicht mehr benutzungspflichtig, sondern "freigegeben". Jetzt hat man als Radfahrer die Wahl zwischen "angehupt werden und geschnitten werden" und einem gefährlichen Gehweg, der maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf.






Mittwoch, 9. Juli 2014

Bergisch Gladbach öffnet die Zufahrt zum Königsforst auch für den Radverkehr. Eine einfache Anfrage hat es möglich gemacht.

Obwohl der Königsforst mit Radwanderrouten durchzogen ist, war es Rad Fahrenden bislang untersagt von der L195 (Friedrich-Ebert-Straße) am Technologiepark in Moitzfeld über die Brücke über die A4 in den Königsforst einzufahren.


Seit Juli ist es nun an dieser Stelle auch möglich, mit dem Fahrrad in den Königsforst zu fahren, ohne es zu schieben.


Im Juli 2014 sieht es so aus