Freitag, 14. April 2017

Ich wollte an dem Abend, an dem mir das Fahr-Fair-Plakat auffiel, eigentlich nur gemütlich eine Runde Rad fahren.

Auf dem Weg nach Hause auf der Landstraße zwischen Herkenrath und Moitzfeld hatte ich noch eine Begegnung mit einem Autofahrer. Ich fuhr auf der Fahrbahn, da es seit einiger Zeit keinen gemeinsamen Rad- und Gehweg mehr gibt. Der Weg neben der Fahrbahn ist nun ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist.

Warum ist der Weg ein Gehweg geworden? Er hat gefährliche Aufwölbungen durch Baumwurzeln. Da diese Aufwölbungen nicht behoben werden, wurden erst “Radwegschäden”-Schilder aufgestellt, später die Benutzungspflicht aufgehoben.

Ein Autofahrer fuhr dicht an mich ran und blieb neben mir. Er rief zu mir: “Da ist ein Radweg!” Ich erwiderte, es sei ein Gehweg. Und er solle den Abstand zu mir einhalten.

Etwas später stand er neben seinem Auto. Sein Auto parkte auf einer Fahrspur, die Busse zum Wenden nutzen, quasi eine Busspur. Die Busspur ist gesperrt für Fahrzeuge, ausgenommen Linienverkehr. Das Schild ist auf dem Foto ganz oben zu sehen.

Ich hielt an - er sah so fragend aus.

Und was für ein Zufall, hinter mir fuhr ein Bus. Raten Sie mal, was der wollte. Richtig, auf der Busspur wenden, auf der das Auto stand.

Ich wartete, bis er sein Auto etwas weiter fuhr und zurückkam.

Die Aufklärung: fasse ich mal kurz zusammen

Den Gehweg mit dem Radfahrer frei darf man mit dem Rad benutzen, muss man aber nicht. Er meinte aber, was man darf, muss man auch.
Aha! Das stellte in dem Moment mein Weltbild total auf den Kopf.
Und mein Abstandshalter sei nicht zulässig.


Fahrrad mit Abstandshalter
Ich bin für Erläuterungen dankbar, wenn mein Abstandshalter nicht zulässig sein sollte. Er ist auf dem folgenden Foto zu sehen. Er verbreitert mein Fahrrad auf der linken Seite um bis zu 65 cm, von der Lenkerspitze gemessen. Das ist nicht mal die Hälfte des Sicherheitsabstandes.

Fahrrad mit Abstandshalter

Ich klärte über den Sicherheitsabstand auf, und dass ich noch nichts gefunden haben, warum mein Abstandshalter illegal sei. Weder in StVO noch in StVZO. Und wer 1,5 m Abstand zu meiner Lenkerspitze hält, hat nichts zu befürchten.

Der Autofahrer schnaubte davon. Ich denke, ich konnte etwas helfen.