Mittwoch, 5. Februar 2020



Beschilderung der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone



Was soll uns die Beschilderung der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone sagen?

Als ich an den Schild vorbeikam und es etwas länger betrachtete, dachte ich:
  • die Fußgängerzone darf von Radfahrern benutzt werden und 
  • die Fußgängerzone gibt es nur zwischen 17 Uhr abends und 11 Uhr morgens. Ab 11 Uhr darf hier nun alles durch. 
  • Generell darf hier, auch während der großzügigen Öffnung der Fußgängerzone, nur Schritttempo gefahren werden.
Genial!
Wollte der Bergisch Gladbacher Stadtrat die Fußgängerzone nicht eher nur in Randzeiten für den Radverkehr öffnen?
Das war eher so geplant:


  1. https://www.bergischgladbach.de/oeffnung-fussgaengerzone.aspx (Aktuelle Gebrauchsanweisung für die Fußgängerzone der Stadtverwaltung)
  2. https://in-gl.de/2019/03/27/cdu-erweiterte-teiloeffnung-der-fussgaengerzone-guter-
    kompromiss/
  3. https://in-gl.de/2018/04/17/kleine-gebrauchsanweisung-fuer-die-fussgaengerzone-radverkehr-bergisch-gladbach/
Witzig übrigens: In Link Nr. 2 wurde bereits eine unklare Beschilderung bemängelt. Diese unklare Beschilderung findet man in Link Nr. 3.

Wieso die aktuelle Beschilderung nicht verständlich ist

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 39 Abs. 3, Satz 2 sagt: 
Sie [, die Zusatzzeichen,] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Das heißt, Zusatzzeichen, beziehen sich immer auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen.

Achtung, noch ein wichtiger Satz nach StVO § 39 Abs. 3, Satz 1:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.
Das heißt, hängen Zusatzzeichen übereinander, bezieht sich das untere Zusatzzeichen auf das darüberstehende Zusatzzeichen.

Zum Glück hängen hier die Zusatzzeichen nicht übereinander sondern nebeneinander. Nur das Schritttempo steht irgendwie darunter oder umfasst alles irgendwie. Eine schöne Verschachtelung!

Vielleicht gehen wir mal Schritt für Schritt vor.

Nur Schritttempo

Nehmen wir das äußere Zusatzeichen, erstmal ohne die beiden enthaltenen Zusatzzeichen "Radverkehr frei" und "17 - 11h". Der besseren Übersichtlichkeit halber habe ich die Beschilderung etwas vereinfacht.
Zuerst gilt das umfassende "Schritttempo"-Zusatzschild
Es soll wohl sagen: 
In der Fußgängerzone gilt immer Schritttempo.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt aber immer, auch wenn andere Verkehrsarten freigegeben sind.

Für das Zeichen "Gehweg" gilt laut StVO auch: 
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Also irgendwie ist das doppelt-gemoppelt.

Fußgängerzone, Schritttempo, Radverkehr frei

Nähern wir uns dem nächsten Schild.
Als nächstes gilt wohl "Radverkehr frei", bei einer Leserichtung von links nach rechts


Das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" bezieht sich auf das darüberstehende Schild. Das ist sinnvoll und steht im Einklang mit der Regel:
Sie [, die Zusatzzeichen,] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Und das Wort "Schritttempo" darunter? Damit will man wohl sagen, wie wichtig man das Schritttempo findet und will es unterstreichen. So ein bisschen wie, wenn man am Anfang einer geschlossenen Ortschaft unter das gelbe Ortsschild noch ein Tempo-50- Schild hängt.

Dann machen wir uns mal an das nächste Zusatzzeichen und werden eine kleine Überraschung erleben.

Fußgängerzone, Schritttempo, 17 - 11 h

Als nächstes kommt das Zusatzschild "17 - 11h" dran



Das Zusatzzeichen "17 - 11h" beschränkt die Geltung des darüber stehenden Schildes "Beginn einer Fußgängerzone" zeitlich. Es hängt ja ganz eindeutig unter der Fußgängerzone und bezieht sich damit klar auf dieses. Damit existiert die Fußgängerzone nur von 17 Uhr abends bis morgens um 11 Uhr. Irgendwie doof ab 17 Uhr gibt's die Fußgängerzone, und um 18:30 Uhr schließen die meisten Geschäfte.
Vielleicht ist aber eine Verkehrsberuhigung für die Nachtzeit gemeint. 
Und tagsüber dürfen die Kunden mit den Autos vors Geschäft fahren. 
Glücklicherweise gibt es dann auch keine Parkbeschränkungen. Ich sehe schon, Bergisch Gladbach hat etliche neue Parkplätze. Darüber freuen sich die Geschäftsinhaber doch so sehr!

Was heißt dies eigentlich in Kombination mit dem Schritttempo?

Das umfassende Zusatzzeichen "Schritttempo"  will wohl auch bei einer nicht existierenden Fußgängerzone dazu anhalten, immer Schritttempo zu fahren. Aber wenn das Hauptverkehrszeichen "Fußgängerzone" tagsüber gar nicht existiert, wie kann dann ein Zusatzzeichen Schritttempo fordern?
Also wiedereinmal kann es nur heißen: Wenn hier eine Fußgängerzone ist, dann darf nur Schritttempo gefahren werden!

Fazit

  • 11 Uhr bis 17 Uhr (also tagsüber): Hier darf alles durch (ggf. aber nur mit Schritttempo?!)
  • 17 Uhr bis 11 Uhr: Hier dürfen jetzt nur noch Fußgänger und der Radverkehr durch. Und dieser nur im Schritttempo.
Wer also mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fährt und doch mal von der Polizei angehalten wird, und evtl. einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt wird, hat wohl gute Chancen aus der Nummer rauszukommen.
Gleiches gilt, wer mal mit einem Auto tagsüber in die Fußgängerzone will.

Andernorts...

Andere Orte haben ähnlich schwer verständliche Beschilderungen

Leverkusen

Leverkusener Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Lieferverkehr frei von 6 - 11 Uhr. Der Radverkehr ist von der zeitlichen Beschränkung ausgenommen. Sofern der Radverkehr Lieferverkehr ist, darf er immer rein. Keineswegs ist die Fußgängerzone generell für den Radverkehr freigegeben!

Denn es gilt hier: die Zusatzzeichen beziehen sich von unten nach oben immer auf das nächste, darüberstehende Zusatzzeichen.

Günzburg

Was wohl der schwarze Querbalken zwischen "Radverkehr frei" und "Lieferverkehr ..." meint? Bezieht sich die Zeitangabe auf beides?
Siehe hier:

Reichenbach

Wer da durchblickt?
Nur der Radverkehr wird gar nicht erwähnt. Ob der Stadtrat für ihn eine generelle Ausnahmegenehmigung in die Stadtverordnung geschrieben hat? Dann würde für ihn vielleicht "frei mit Ausnahmengenehmigung gelten".


Auch verzwickt: Parkscheine für PKWs

Hier müssen 
von 9 - 19 Uhr PKW Parkscheine ziehen. LKW z. B. brauchen dann nichts zu bezahlen.
Von 19 - 9 Uhr müssen alle Parkscheine ziehen:

Warum? Weil das Zusatzzeichen "PKW" gilt nur von 9-19 Uhr.
Und zu dieser Zeit gilt das Zusatzzeichen Parkschein nur für PKW.

In der übrigen Zeit gibt's das Zusatzzeichen PKW quasi nicht und alle müssen Parkscheine ziehen.

Der Autor der Seite sieht das etwas anders.

Alles klar?

Wer nun der Meinung ist, ich sehe das alles etwas zu "eng" und habe die StVO falsch verstanden, dem sei ein Urteil eines Oberlandesgerichtes nahegelegt.

Es geht darin um unklare Beschilderungen mittels Zusatzzeichen die untereinander hängen. Der Angeklagte soll angeblich falsch geparkt haben. Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein, sagt aber das Gericht. Sogar die Staatsanwaltschaft war für einen Freispruch des Angeklagten.
Folgendes Aktenzeichen muss in das Formular auf der Seite des Links eingegeben werden: