Dienstag, 3. Oktober 2017


Zum 1. Juni 2017 traten einige Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft. Sie betrafen weitgehend die Beleuchtung von Fahrräder. Eine Regelung betraf auch mich.

Aber erstmal zurück, fangen wir von vorne an.

Ein Fahrrad wird 1,4 m breit

Im Septmeber 2014 hatte ich ein Fahrrad verbreitert um bis zu 65 cm auf 1,4 m.
Ich nahm einen handelsüblichen Abstandshalter, sägte ihn durch und schraubte in die Lücke einen Kabelkanal. Das ganze war leicht und elastisch. Bei Bedarf konnte ich den Abstandhalter hochklappen.

Diese Konstruktion hielt andere Fahrzeuge, die mich überholen wollten, auf Abstand.
Gerichte gehen von 1,5 m Mindestabstand beim Ãœberholen aus. Der ADFC hat auf seiner Seite einige Hinweise und Urteile gesammelt.

Nach zwei Beinahe-Remplern von Kraftfahrern beim Überholvorgang hatte ich genug. Insbesondere wenn ich meinen Nachwuchs hinten dabei hatte. Und ganz besonders hatte ich die Nase voll, wenn der Überholer 10 m weiter in eine kleine Seitenstraße abbiegt. Da sind dann bereits zwei Sekunden warten zu viel.

Ist so ein Abstandshalter überhaupt erlaubt? Was die alte StVZO dazu sagte

Die StVZO hatte, soweit ich sie korrekt interpretieren konnte, keine Aussage gemacht, wie "breite" Fahrräder ausgestattet sein müssen. 
Es war lediglich die Rede davon, wieviele Rückstrahler mindestens an einem Rad vorhanden sein müssen. Was passiert, wenn ein Fahrrad 1,4 m breit ist, wie es beleuchtet sein muss, wo die Leuchten und Rückstrahler dann zu sitzen haben, dazu sagte die StVZO nichts was mich betraf.
In einigen Diskussionsforen trat die Meinung auf, Fahrräder seinen in diesem Falle wie Mofas anzusehen, für die es genauere Regelungen gab.

Ich war außerdem der Meinung, wer genug Abstand hält, kommt nicht mal in die Nähe des Abstandshalter. Es verbreiterte ein Fahrrad um 65 cm zur linken Seite hin. Wer also 1,5 m Abstand zur Lenkerspitze einhält, hat zum Abstandshalter immer noch einen Abstand von 85 cm.

Am Rande: es kam zwei mal vor, dass Ãœberholer den Abstandshalter gestreift haben. Sie fuhren weiter. Und ich war froh, dass der Abstand wenigstens 65 cm betrug.

Änderung in der StVZO ‒ Beleuchtung für breite Fahrräder

Die StVZO regelt unter anderem, welche Beleuchtung Fahrzeuge mit sich führen müssen.

Neu ist der Absatz 2 in § 67 "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" der StVZO:
Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, [...]
Da habe ich es nun, entweder:
  • ich muss die vorgeschriebene Beleuchtung anbringen, oder
  • das Fahrrad mit Abstandshalter ist 40 cm zu breit. 
Ich entschied mich vorerst für die letzte Variante. Ich kürze das "Fahrrad" etwas ein, damit es genau 1,00 m breit ist. Dafür kürze ich den Abstandshalter einfach etwas ein.

Sobald ich eine regelkonforme Beleuchtung für ein Fahrrad über 1,00 m habe, schreibe ich es.


Eine weitergehende Analyse der Änderungen der StVZO bietet die Seite Radverkehrspolitik.de

Samstag, 9. September 2017

Die Stadt Bergisch Gladbach bewirbt seit 2015, unter anderem mit Plakaten, die Kampagne “Fahr Fair!”. Siehe auch hier auf der Seite der Stadt Bergisch Gladbach. Die Kampagne setzte sich dafür ein, die Unfallzahlen mit Radfahrern zu senken. Ein Themenschwerpunkt ist das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; das kennen wir als “Geisterfahrer”.

Das ist eine gute Kampagne. Ich befürworte sie. Es ereignen sich unzählige Unfälle durch Radfahrer, die in die falsche Richtung fahren. Entweder stoßen zwei Radfahrer zusammen oder einer, der ausweicht, stürzt. Oder ein Autofahrer ist unaufmerksam beim Einfahren auf die Straße und stößt mit dem Radfahrer zusammen.

Die Stadt widerspricht sich

Leider hat die Stadt ihrerseits nicht alles nötige umgesetzt. In Moitzfeld, Herkenrath, Herweg, Ehrenfeld und Löhe gibt es ein einseitig freigegebene Gehweg oder gar benutzungspflichtige gemeinsame Geh und Radwege in beide Richtungen. Das heißt, in eine Richtung bin ich dann auf der “falschen” Seite der Straße unterwegs. 

In Anbetracht, dass dies sehr gefährlich ist, ist das bereits ein Kopfschütteln wert. 

In Anbetracht, dass Stadt und Polizei eine Kampagne dagegen fahren, kann man sich ärgern. 

In Anbetracht, dass es auf einer Straße mit einseitig benutzungspflichtigem Geh- und Radweg ein 
Plakat steht, dass dem widerspricht, blieb mir der Atem stehen.

Das Foto zeigt das Plakat an der Bushaltestelle Ehrenfeld auf der K41 zwischen Moitzfeld und Immekeppel.

Ãœbrigens ist es dort auch sehr eng.
Hier müssen Radfahrer und Fußgänger in beiden Richtungen durch
Sehr eng, besonders wenn hier noch Leute warten




Der gemeinsamer Rad- und Gehweg ist benutzungspflichtig in beiden Richtungen! Hier ein Foto aus der entgegengesetzten Richtung.


Linksseitige Benutzungspflicht


Auch hier nochmal deutlich.
Radverkehr in beide Richtungen
Bei Löhe gibt es dann noch ein beeindruckendes Hindernis auf dem Weg. Von der anderen Seite ist es eine Warnbake. Ich hab keine Ahnung, wofür es gut sein soll. Bei Nacht kann die Warnbake, von der Rückseite her, nicht mal vor sich selbst warnen und wird zu einer Gefahrenstelle.
Im Dunkeln kaum zu sehen

Erster Hinweis bereits im März 2015


Im März 2015 schrieb ich die Verwaltung der Stadt an. Ich wies darauf hin, dass der einseitige gemeinsame Geh- und Radweg unzulässig ist. Eine Vorschrift für die Verwaltung besagt nämlich: Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. (VwV-StVO zu § 2 Rn. 33) Ich lieferte noch ein paar zusätzliche gute Argumente:

  • Mindestbreite unterschritten, insbesondere an der Stelle des Plakates.
  • Zahlreiche Einfahrten auf die Straße, von denen aus der Geh- und Radweg nicht eingesehen werden kann.
  • Kreuzungen, die keine Hinweisschilder haben, dass Radfahrer von rechts kommen können.
  • Kreuzungen, auf denen die Radfurt nicht rot markiert ist.
Die Verwaltung der Stadt teilte mir im Juli 2016 mit, dass Baulastträger, Polizei und Verkehrsbehörde sich einen Eindruck vor Ort verschafft hatten. Sie befürworteten die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den Straßen Herweg, Ehrenfeld und Löhe. Es stünde nur noch eine Entscheidung zur Durchführung der Aufhebung durch die Bezirksregierung aus.

Also ein erster Erfolg. Wow!

Zweiter Hinweis an die Stadt


Im April 2017 war das Ergebnis aber immer noch ernüchtern. Die Benutzungspflicht besteht fort. Und die Plakat-Aktion an genau dieser Straße setzte dem Ganzen nun die Krone auf. Ich schrieb daraufhin den Bürgermeister, die zuständige Personen in der Stadt-Verwaltung und der Polizei an. Ich wollte wissen, ob es sich um einen April-Scherz handelte. Es war ja gerade April. Ich wies nochmal darauf hin, dass damals alle dafür waren, den Radweg aufzuheben. Das Plakat auf dieser Straße verhöhnt nebenbei auch alle, die Regelkonform als “Geisterfahrer” fahren und deshalb Opfer eines Unfalls werden oder in Gefahr geraten, merkte ich an.
Eine Antwort ist bis heute, im Juli 2017, ausgeblieben. Schade! Die Schilder “Gemeinsamer Rad- und Gehweg” hängen immer noch unverändert.
Auch das Plakat hängt im Juli 2017 noch immer dort.
Aufnahme im Juli 2017

Fazit

Ich habe das Gefühl, die Kampagnenführer haben sich fair-fahren und das Plakat am falschen Ort aufgehangen.
Im Ernst: Bei einer vernünftigen Verkehrspolitik erwarte ich etwas mehr als nett gemeinte Plakate.

Mittwoch, 16. August 2017


Die Stadt-Verwaltung von Bergisch Gladbach ist der Ansicht, Radfahrer seien zu langsam, verursachen Staus und nötigen andere Fahrer zu Ordnungswidrigkeiten.

Das spiegelt sich auch in dem Stellenwert wider, den die Radfahrer in Bergisch Gladbach erleben. Der Fahrrad-Klima-Test 2017 stellt Bergisch Gladbach verdientermaßen zum dritten Mal auf den vorletzten Platz. Quasi ein Hattrick. Glückwunsch!

Wie kommt es zu der eingangs erwähnten Ansicht? Folgendes war der Anlass:

Ab dem neuen Turbo-Kreisverkehr „Schnabelsmühle“ gibt es in Richtung Bensberg auf der rechten Seite einen Gehweg. Seit einiger Zeit ist er benutzungspflichtig für Radfahrende. Es ist nun ein “gemeinsamer Geh- und Radweg”.

Vorher durften Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Die Fahrbahn bestand aus zwei Fahrspuren in Richtung Bensberg. Die Fahrbahn wurde mit dem Bau des Turbo-Kreisverkehrs frisch asphaltiert. Glatt wie ein Kinder-Popo, und super zum Radfahren.
Aber Radfahrer müssen nun auf dem Geh- und Radweg fahren. Weiterhin wurde der Verkehr aus der Gegenrichtung auf die linke Fahrspur gelegt. In jede Fahrtrichtung gibt es also nur noch eine Fahrspur.

Ärgerlich ist vor allem, da es an der nächsten Kreuzung, wo die Benutzungspflicht endet, keine ordentliche Möglichkeit gibt, auf die Fahrbahn aufzufahren. Und der Geh- und Radweg selber besteht aus einem alten Pflaster, das mittlerweile sehr buckelig geworden ist. Wohl dem, der eine gute Federung hat.

Buckeliges Pflaster
Um einen Weg als benutzungspflichtig anzuordnen, muss es ja einen Grund geben, dachte ich mir. Der Grund darf eigentlich nur sein, dass Radfahrende auf der Fahrbahn gefährdet sind. Z. B. durch schnellen und dichten Verkehr.

Warum ist es hier so gefährlich, ein paar Meter weiter aber nicht mehr? Und warum erst seit neuestem? Also fragte ich mal nach.

Meine Anfrage: Ist eine Verkehrsschau der Anlass gewesen? 

Ich wollte mal wissen, ob eine sogenannte Verkehrsschau der Anlass war. Eine Verordnung für die Verwaltungen schreibt Folgendes vor:

Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden […] eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. (VwV-StVO zu §45, Rn 57)

Hierrüber muss es ein Protokoll geben. Das wollte ich sehen.

Die Antwort der Verwaltung:
Für den von Ihnen beschriebenen Bereich gab es bisher keine Veranlassung eine Verkehrsbesprechung durchzuführen. 

Das erstaunt mich.

Die Stadt Bergisch Gladbach schaut sich ihre Straße anscheinend also nur an, wenn es einen Grund gibt. Dabei muss die Verkehrsschau immer spätestens alle zwei Jahre für alle Straßen durchgeführt werden. Ausnahme: die darüberstehende Behörde erlaubt es, diese auszusetzen.

Was sollen die Verkehrsschauen bringen? Der Hintergrund ist, dass Verkehrsschauen vorbeugend die Verkehrssicherheit erhöhen sollen, z. B. um zu sehen, dass Schilder unkenntlich sind, die Sicht behindert ist oder Fahrbahnmarkierungen fehlen.

Mangelnde Verkehrsschauen hat bereits der ADAC kritisiert. Er führte im März 2016 eine Umfrage durch, die man hier abrufen kann:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_verkehrsschau_behoerdenbefragung_292902.pdf

Das Ergebnis war, dass generell zu wenig Verkehrsschauen durchgeführt werden.

Meine zweite Anfrage: Gibt es sonst einen Grund? 

Zur Begründung oder Entscheidung eine Benutzungspflicht anzuordnen, gab es damals nur eine kurze schriftliche Notiz. Darin der Satz, dass sich alle einig sind: Stadt (Bereiche Ordnung und Verkehrsflächen) und Polizei. Das war’s. Keine Begründung!

Dafür versucht die Stadt-Verwaltung nachträglich Gründe zu konstruieren. Das Spektakel kann beginnen, Vorhang auf.

Viel Verkehr 

Die Verwaltung:
Die Gefahrenlage im Bereich Schnabelsmühle/Bensberger Straße begründet sich zum einen in den Verkehrsstärken und dem Schwerlastverkauf der auf der Bensberger Straße lastet.

Okay, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehr sind die Gründe. Ich hoffe nur, man prüft nicht die anderen Strecken in Bergisch Gladbach mit ähnlichen Verhältnissen. Dann müssten an vielen Stellen die Radfahrer wieder mit den Fußgängern „kuscheln“.

Fahrbahn zu schmal: Radfahrer verlieren ihr Recht 

Die Verwaltung:
Des weiteren ist durch den dort statt findenden Zweirichtungsverkehr die Fahrbahnbreite sehr schmal geworden, wodurch für den Radfahrer kein Benutzungsrecht auf der Fahrbahn gegeben ist. 

Oh je, da baut man für viel Geld eine Kreuzung um, baut Straßen zurück, und der Leidtragende ist der Radfahrer… kein Platz mehr für ihn, also ab auf den Gehweg mit ihm.

Und ganz witzig: „kein Benutzungsrecht auf der Fahrbahn“.

Gibt es sowas? Ich kenne nur „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen […]“ (StVO § 2) und „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ (StVO § 2) (Zeichen 237, 240 oder 241 sind die blauen Schilder mit einem weißen Fahrrad drauf.)

Von Recht ist hier nirgends die Rede. Oder kann jemand mit genaueren juristischen Kenntnissen weiterhelfen?

Radfahrer zwingen andere zu Ordnungswidrigkeiten 

Die Verwaltung:
Das Ãœberholen des Radfahrers auf der Fahrbahn würde den Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeug über die durchgezogene Linie in den Gegenverkehr zwingen. 

Warum? Die paar Sekunden können die sich gedulden. Ein paar Meter weiter ist Platz zum Überholen. Solche Stellen gibt es viele in Bergisch Gladbach. Und? Werden deshalb Radfahrer auf Gehwege verbannt?

Da vorne wird die Fahrbahn breiter: Platz zum Ãœberholen.

Radfahrer sind zu langsam 

Die Verwaltung:
Ãœberdies ist zu beachten, dass die in der dortigen Lage vorhandene Steigung zu einer Verlangsamung der Radfahrer führt. 

Irgendwie trifft das auf viele Bergische Straßen zu. Und diese Strecke ist in ihrer Steigung noch harmlos. Aber werden deshalb andernorts Radfahrer auf Gehwege verbannt?

Radfahrer und Krankenhäuser verursachen Staus 

Jetzt kommt der wahre Grund:
Die Verwaltung:
Da es sich bei der Bensberger Straße um eine stark frequentierte Fahrbahn handelt, welche zudem den Zufahrtsweg zu einem Krankenhaus darstellt, ist davon auszugehen, dass der fließende Verkehr an der besagten Stelle sich enorm staut und sogar stockt, sodass im Ergebnis zu erwarten ist, dass die PKW Fahrer die durchgezogene Linie überfahren und in den Gegenverkehr geraten würden. 

Tja, das Krankenhaus ist also ein Grund… Und ohne Radfahrer würde sich der Verkehr dort ja niemals stauen.
Ja, und nochmal ganz deutlich: dass sich PKW-Fahrer ordnungswidrig verhalten, ist die Schuld der Radfahrer.

Bergisch Gladbach ist gefährlich, weil bergig. 

Die Verwaltung:
Die vorhandene Steigung stellt mithin eine örtliche Begebenheit dar, welche eine konkrete Gefahr zur Folge hat. 

Also sind es doch wieder die gefährlichen Steigungen? Ist damit halb Bergisch Gladbach gefährlich? 

Fahrzeuge, die langsam fahren? Unzumutbar! 

Die Verwaltung:
Da die Bensberger Straße eine wichtige Zufahrtsstraße darstellt, kann den Fahrzeugführern nicht zugemutet werden, die Fahrgeschwindigkeit einem durchschnittlichen Radfahrer anzupassen. 

Nein, das geht wirklich nicht. Wo käme man da hin? Man stelle sich mal eine Autobahn vor. PKW-Fahrer müssten die Geschwindigkeit an LKW anpassen, z. B. auf Abbiegespuren, oder wenn ein LKW den anderen überholt. Ein Unding. Oder auf Landstraßen, wo LKW 80 oder nur 60 km/h fahren, müssten PKW lange Strecken hinten dran bleiben. Ein absolutes No-Go.

Sowas geht natürlich auch nicht in Bergisch Gladbach.

Eine zumutbare Zumutung 

Die Verwaltung:
Des weiteren würde auch ein vollumfängliches Ãœberholverbot unverhältnismäßig erscheinen, da den Radfahrern durch den großzügigen Geh- und Radweg von rund 2,73 m bzw. 2,83 m an der Zanders Einfahrt eine durchaus zumutbare Alternative zur Verfügung gestellt wurde. 

Sehr zumutbar, da er eher eine Buckelpiste ist.

Sehr zumutbar, da er keinerlei Aufleitung auf die Fahrbahn am Ende der benutzungspflichtigen Strecke besitzt.


Hier soll eine Aufleitung sein. Oder irgendwann eine hinkommen...





Zwar soll eine Aufleitung hergestellt werden, gesehen habe ich aber noch keine. Das blaue Fußgänger-Radfahrer-Schild war dafür mal wieder schneller aufgestellt.

Nachtrag, 13.07.2018:

Die Aufleitung ist gebaut worden.

Die Weg-Breite wird knapp eingehalten, sie muss mindestens 2,50 m betragen. (VwV-StVO zu §2, Rn. 20)

Ich fasse zusammen, Radfahrer gehören auf den Gehweg, wenn:

  • Fahrbahn zu schmal für KFZ und Radfahrer ist, 
  • Radfahrer zu langsam sind, Steigung vorhanden sind oder 
  • ein Krankenhaus in der Nähe ist. 


Die vollständige Antwort der Stadt Bergisch Gladbach liest man hier: https://fragdenstaat.de/account/go/234673/3df09b862951e38e6e77924b2c101ef0/a/21518%23nachricht-67809

Für die Fotos bin ich extra zum Kreisverkehr gefahren. Dabei wurde ich zweimal extrem knapp überholt. Und zweimal wurde mir zugerufen, dass es einen Radweg gibt. Die Radwege waren handtuchbreit, buckelig, führten an vielen Ausfahrten vorbei und waren dankenswerterweise nicht benutzungspflichtig.

Hier endet die Benutzungspflicht. Ãœbrigens: Finde deine Ampel.

Fazit 

In Bergisch Gladbach fehlt nicht nur eine gute Radinfrastruktur, sondern auch eine Akzeptanz für Radfahrer.

Freitag, 14. April 2017

Ich wollte an dem Abend, an dem mir das Fahr-Fair-Plakat auffiel, eigentlich nur gemütlich eine Runde Rad fahren.

Auf dem Weg nach Hause auf der Landstraße zwischen Herkenrath und Moitzfeld hatte ich noch eine Begegnung mit einem Autofahrer. Ich fuhr auf der Fahrbahn, da es seit einiger Zeit keinen gemeinsamen Rad- und Gehweg mehr gibt. Der Weg neben der Fahrbahn ist nun ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist.

Warum ist der Weg ein Gehweg geworden? Er hat gefährliche Aufwölbungen durch Baumwurzeln. Da diese Aufwölbungen nicht behoben werden, wurden erst “Radwegschäden”-Schilder aufgestellt, später die Benutzungspflicht aufgehoben.

Ein Autofahrer fuhr dicht an mich ran und blieb neben mir. Er rief zu mir: “Da ist ein Radweg!” Ich erwiderte, es sei ein Gehweg. Und er solle den Abstand zu mir einhalten.

Etwas später stand er neben seinem Auto. Sein Auto parkte auf einer Fahrspur, die Busse zum Wenden nutzen, quasi eine Busspur. Die Busspur ist gesperrt für Fahrzeuge, ausgenommen Linienverkehr. Das Schild ist auf dem Foto ganz oben zu sehen.

Ich hielt an - er sah so fragend aus.

Und was für ein Zufall, hinter mir fuhr ein Bus. Raten Sie mal, was der wollte. Richtig, auf der Busspur wenden, auf der das Auto stand.

Ich wartete, bis er sein Auto etwas weiter fuhr und zurückkam.

Die Aufklärung: fasse ich mal kurz zusammen

Den Gehweg mit dem Radfahrer frei darf man mit dem Rad benutzen, muss man aber nicht. Er meinte aber, was man darf, muss man auch.
Aha! Das stellte in dem Moment mein Weltbild total auf den Kopf.
Und mein Abstandshalter sei nicht zulässig.


Fahrrad mit Abstandshalter
Ich bin für Erläuterungen dankbar, wenn mein Abstandshalter nicht zulässig sein sollte. Er ist auf dem folgenden Foto zu sehen. Er verbreitert mein Fahrrad auf der linken Seite um bis zu 65 cm, von der Lenkerspitze gemessen. Das ist nicht mal die Hälfte des Sicherheitsabstandes.

Fahrrad mit Abstandshalter

Ich klärte über den Sicherheitsabstand auf, und dass ich noch nichts gefunden haben, warum mein Abstandshalter illegal sei. Weder in StVO noch in StVZO. Und wer 1,5 m Abstand zu meiner Lenkerspitze hält, hat nichts zu befürchten.

Der Autofahrer schnaubte davon. Ich denke, ich konnte etwas helfen.